824.1
CH-BL
§ 1 Dekret zum Bundesgesetz über die Heimarbeit - Zuständigkeit im allgemeinen
§ 1 Dekret zum Bundesgesetz über die Heimarbeit · Zuständigkeit im allgemeinen
1. Der Direktion des Innern obliegt die Aufsicht über den Vollzug des Bundesgesetzes vom 20. März 1981 über die Heimarbeit (HArG) und die Ausführungserlasse.