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TPKFLAMFLAMAG
CH-BL
§ 1 Gesetz über die flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarkt (FLAMAG) - Gegenstand
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 FLAMAG · Gegenstand
1. Dieses Gesetz enthält gestützt auf und in Ergänzung zum Bundesrecht Bestimmungen über
a. die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen im Rahmen der flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarkt und deren Kontrolle;
b. die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen;
c. den Erlass von Normalarbeitsverträgen;
d. die finanzielle Abgeltung von Leistungen der paritätischen Kommissionen oder der von ihnen eingesetzten Kontrollorgane.