Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
815.11 CTPMDATPKFLAMFLAMAV CH-BL

§ 5 Verordnung über die flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarkt (FLAMAV) - Abgeltung von weiteren Leistungen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 FLAMAV · Abgeltung von weiteren Leistungen

1. Bei den weiteren Aufgaben zum Schutz der Arbeits- und Lohnbedingungen handelt es sich um Sonderleistungen für den Kanton Basel-Landschaft insbesondere im Präventionsbereich wie beispielsweise zusätzliche Beratungsangebote, Präsenz an Gewerbeveranstaltungen, Aufklärungskampagnen oder besondere Analysen betreffend den Arbeitsmarkt.

2. Diese Sonderleistungen fallen nicht unter den regulären Vollzug eines Gesamtarbeitsvertrags.

← § 4 FLAMAV Verordnung über die flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarkt (FLAMAV) - Berichterstattung § 6 FLAMAV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →