815.11
CTPMDATPKFLAMFLAMAV
CH-BL
§ 5 Verordnung über die flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarkt (FLAMAV) - Abgeltung von weiteren Leistungen
§ 5 FLAMAV · Abgeltung von weiteren Leistungen
1. Bei den weiteren Aufgaben zum Schutz der Arbeits- und Lohnbedingungen handelt es sich um Sonderleistungen für den Kanton Basel-Landschaft insbesondere im Präventionsbereich wie beispielsweise zusätzliche Beratungsangebote, Präsenz an Gewerbeveranstaltungen, Aufklärungskampagnen oder besondere Analysen betreffend den Arbeitsmarkt.
2. Diese Sonderleistungen fallen nicht unter den regulären Vollzug eines Gesamtarbeitsvertrags.