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813 CH-BL

§ 7 Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven - Strafbestimmungen

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§ 7 Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven · Strafbestimmungen

1. Wer unrechtmässig eine Steuervergünstigung erlangt, wird nach den Strafbestimmungen des Steuer- und Finanzgesetzes vom 7. Februar 1974 beurteilt.

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