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CH-BL
§ 4 Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven - Steuerliche Behandlung
§ 4 Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven · Steuerliche Behandlung
1. Die jährlichen Einlagen in die Arbeitsbeschaffungsreserven gelten bei der Staats- und Gemeindesteuer als geschäftsmässig begründete Aufwendungen.
2. Die Arbeitsbeschaffungsreserven sind steuerrechtlich den offenen Reserven gleichgestellt, die aus versteuertem Einkommen oder Reinertrag gebildet werden.