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813 CH-BL

§ 13 Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven - Inkrafttreten

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§ 13 Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz tritt rückwirkend auf den 1. Januar 1989 in Kraft.

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