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813 CH-BL

§ 12 Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven - Erstmalige Anwendung

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§ 12 Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven · Erstmalige Anwendung

1. Dieses Gesetz wird erstmals auf die Steuerveranlagung des Steuerjahres 1989 angewendet.

2. Reserven nach diesem Gesetz können erstmals für die in das Jahr 1988 fallenden Geschäftsabschlüsse gebildet werden.

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