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CH-BL
§ 10 Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven - Änderung des bisherigen Rechts
§ 10 Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven · Änderung des bisherigen Rechts
1. Das Gesetz vom 12. Mai 1952 über die Beteiligung des Kantons und der Gemeinden an der finanziellen Erleichterung privatwirtschaftlicher Reservebildung für die Arbeitsbeschaffung wird wie folgt geändert: ...