Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
793 ArchGLArchLegArch CH-BL

§ 1 Gesetz über den Schutz und die Erforschung von archäologischen Stätten und Objekten (Archäologiegesetz, ArchG) - Zweck

Grundsätze
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (27 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Archäologiegesetz, ArchG · Zweck

1. Dieses Gesetz bezweckt den Schutz und die Erforschung archäologischer Stätten, archäologischer Zonen und beweglicher archäologischer Objekte.

Gesetz über den Schutz und die Erforschung von archäologischen Stätten und Objekten (Archäologiegesetz, ArchG) - Zweck § 2 Archäologiegesetz, ArchG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →