793.11
ArchVo
CH-BL
§ 9 Verordnung zum Archäologiegesetz (ArchVo) - Einsprache
Baueinsprachen
§ 9 ArchVo · Einsprache
1. Die Fachstelle erhebt bei baubewilligungspflichtigen Bauten und Anlagen im Rahmen des Baugesuchsverfahrens Einsprache gegen Bauvorhaben, von denen bekannt oder zu vermuten ist, dass sie archäologische Stätten oder Zonen berühren oder beeinträchtigen.