793.11
ArchVo
CH-BL
§ 4 Verordnung zum Archäologiegesetz (ArchVo) - Einfache Anfrage
Gefährdungs- und Zerstörungsverbot
§ 4 ArchVo · Einfache Anfrage
1. Ausserhalb des Baubewilligungsverfahrens gibt die Fachstelle auf begründetes Gesuch hin darüber schriftlich Auskunft, ob für eine bestimmte Nutzung auf einer Parzelle die Erteilung einer Archäologiebewilligung in Frage kommt.
2. Der Aufwand für die Auskunftserteilung beschränkt sich in der Regel auf eine Archivrecherche.