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793.11 ArchVo CH-BL

§ 1 Verordnung zum Archäologiegesetz (ArchVo) - Gebiet

Römerstadt Augusta Raurica
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§ 1 ArchVo · Gebiet

1. Das Gebiet der ehemaligen Römerstadt Augusta Raurica liegt innerhalb des antiken Stadtperimeters.

2. Gemäss Anhang zu dieser Verordnung erstreckt sich das Gebiet der ehemaligen Römerstadt im Kanton Basel-Landschaft nordostseits dem Violenbach entlang bis hin zur Autobahn A2/A3. Danach verläuft der Stadtperimeter südlich der Autobahn (in etwa der Wölferstrasse) entlang bis zur Einmündung Sichelenstrasse, von da aus westlich als Verbindungslinie an den Tempelhof, danach ungefähr entlang des Tempelhofweges. Bei der Flur «Obermüli» verläuft der Perimeter, die Flur umgreifend, westwärts an den Ergolzlauf bis zur Mündung des Violenbachs.

Verordnung zum Archäologiegesetz (ArchVo) - Gebiet § 2 ArchVo →

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