Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
791 DHG CH-BL

§ 6 Gesetz über den Denkmal- und Heimatschutz (DHG) - Raumplanerische Massnahmen

Schutzmassnahmen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (29 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 6 DHG · Raumplanerische Massnahmen

1. Kanton und Einwohnergemeinden erlassen im Rahmen der Nutzungsplanung Schutz- und Schonzonen zur Erhaltung der schutzwürdigen Ortsbilder und der wertvollen Bausubstanz entsprechend den Bestimmungen des Raumplanungs- und Baurechts.

← § 5 DHG Gesetz über den Denkmal- und Heimatschutz (DHG) - Zweck § 7 DHG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →