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791 DHG CH-BL

§ 26 Gesetz über den Denkmal- und Heimatschutz (DHG) - Übertretungen

Strafbestimmung
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§ 26 DHG · Übertretungen

1. Wer Bestimmungen dieses Gesetzes oder der gestützt darauf erlassenen Vorschriften und Anordnungen übertritt, wird mit Busse bestraft.

2. In schweren Fällen kann die Busse auf CHF 100'000 erhöht werden.

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