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791 DHG CH-BL

§ 25 Gesetz über den Denkmal- und Heimatschutz (DHG) - Legitimation

Einsprachen und Beschwerden der Heimatschutzorganisationen
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§ 25 DHG · Legitimation

1. Kantonale Heimatschutzorganisationen sind in den Belangen des Denkmal- und Heimatschutzes einsprache- und beschwerdeberechtigt, sofern sie seit mindestens 5 Jahren als juristische Person bestehen.

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