791
DHG
CH-BL
§ 25 Gesetz über den Denkmal- und Heimatschutz (DHG) - Legitimation
Einsprachen und Beschwerden der Heimatschutzorganisationen
§ 25 DHG · Legitimation
1. Kantonale Heimatschutzorganisationen sind in den Belangen des Denkmal- und Heimatschutzes einsprache- und beschwerdeberechtigt, sofern sie seit mindestens 5 Jahren als juristische Person bestehen.