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791 DHG CH-BL

§ 15 Gesetz über den Denkmal- und Heimatschutz (DHG) - Kantonale Fachstelle

Organisation
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§ 15 DHG · Kantonale Fachstelle

1. Die kantonale Fachstelle ist im Rahmen der kantonalen Verwaltungstätigkeit zuständig für die Belange des Denkmal- und des Heimatschutzes.

2. Sie besorgt das Sekretariat der Kommission.

3. Sie arbeitet mit den privaten Heimatschutzorganisationen zusammen, insbesondere informiert sie diese über Vorhaben von allgemeiner Bedeutung.

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