791
DHG
CH-BL
§ 15 Gesetz über den Denkmal- und Heimatschutz (DHG) - Kantonale Fachstelle
Organisation
§ 15 DHG · Kantonale Fachstelle
1. Die kantonale Fachstelle ist im Rahmen der kantonalen Verwaltungstätigkeit zuständig für die Belange des Denkmal- und des Heimatschutzes.
2. Sie besorgt das Sekretariat der Kommission.
3. Sie arbeitet mit den privaten Heimatschutzorganisationen zusammen, insbesondere informiert sie diese über Vorhaben von allgemeiner Bedeutung.