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791.21 CH-BL

§ 5 Regierungsratsbeschluss betreffend die Anlegung und Inventarisierung von lokalen Sammlungen von Altertümern durch Gemeinden, öffentlich-rechtliche Korporationen, wissenschaftliche Vereinigungen und private Personen

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§ 5 Regierungsratsbeschluss betreffend die Anlegung und Inventarisierung von lokalen Sammlungen von Altertümern durch Gemeinden, öffentlich-rechtliche Korporationen, wissenschaftliche Vereinigungen und private Personen

1. Werden die Ziele der Sammeltätigkeit einer lokalen Sammlung erweitert oder eingeschränkt, so ist dem Regierungsrat hievon vor Eintritt der Veränderung Kenntnis zu geben.

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