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791.21 CH-BL

§ 3 Regierungsratsbeschluss betreffend die Anlegung und Inventarisierung von lokalen Sammlungen von Altertümern durch Gemeinden, öffentlich-rechtliche Korporationen, wissenschaftliche Vereinigungen und private Personen

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§ 3 Regierungsratsbeschluss betreffend die Anlegung und Inventarisierung von lokalen Sammlungen von Altertümern durch Gemeinden, öffentlich-rechtliche Korporationen, wissenschaftliche Vereinigungen und private Personen

1. Die genannten Sammlungen haben sich auf solche Funde zu beschränken, die dem tatsächlichen lokalen Interessenkreis sowie der angemeldeten Sammlungsrichtung entsprechen.

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