791.21
CH-BL
§ 16 Regierungsratsbeschluss betreffend die Anlegung und Inventarisierung von lokalen Sammlungen von Altertümern durch Gemeinden, öffentlich-rechtliche Korporationen, wissenschaftliche Vereinigungen und private Personen
§ 16 Regierungsratsbeschluss betreffend die Anlegung und Inventarisierung von lokalen Sammlungen von Altertümern durch Gemeinden, öffentlich-rechtliche Korporationen, wissenschaftliche Vereinigungen und private Personen
1. Auf die Übertretungen dieses Beschlusses finden die Strafbestimmungen der Verordnung vom 10. Oktober 1921 betreffend die Erhaltung von Altertümern Anwendung.
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Kanton Basel-Landschaft 791.21
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