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791.21 CH-BL

§ 15 Regierungsratsbeschluss betreffend die Anlegung und Inventarisierung von lokalen Sammlungen von Altertümern durch Gemeinden, öffentlich-rechtliche Korporationen, wissenschaftliche Vereinigungen und private Personen

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§ 15 Regierungsratsbeschluss betreffend die Anlegung und Inventarisierung von lokalen Sammlungen von Altertümern durch Gemeinden, öffentlich-rechtliche Korporationen, wissenschaftliche Vereinigungen und private Personen

1. Die Inhaber der im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses bereits bestehenden Sammlungen geben den Umfang ihres Sammelgebietes und die Ziele ihrer Sammeltätigkeit bis 1. Januar 1938 der kantonalen Erziehungsdirektion bekannt, welche dem Regierungsrat Bericht erstattet.

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