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791.21 CH-BL

§ 12 Regierungsratsbeschluss betreffend die Anlegung und Inventarisierung von lokalen Sammlungen von Altertümern durch Gemeinden, öffentlich-rechtliche Korporationen, wissenschaftliche Vereinigungen und private Personen

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§ 12 Regierungsratsbeschluss betreffend die Anlegung und Inventarisierung von lokalen Sammlungen von Altertümern durch Gemeinden, öffentlich-rechtliche Korporationen, wissenschaftliche Vereinigungen und private Personen

1. Das Verzeichnis der bereits bestehenden Sammlungen ist bis Ende 1937 anzufertigen und bis 15. Januar 1938 dem Kantonsmuseum in einer Abschrift zu übergeben.

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