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791.21 CH-BL

§ 11 Regierungsratsbeschluss betreffend die Anlegung und Inventarisierung von lokalen Sammlungen von Altertümern durch Gemeinden, öffentlich-rechtliche Korporationen, wissenschaftliche Vereinigungen und private Personen

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§ 11 Regierungsratsbeschluss betreffend die Anlegung und Inventarisierung von lokalen Sammlungen von Altertümern durch Gemeinden, öffentlich-rechtliche Korporationen, wissenschaftliche Vereinigungen und private Personen

1. Auf Ende eines jeden Jahres ist eine Abschrift des Verzeichnisses der Neueingänge des betreffenden Jahres anzufertigen und bis Ende Januar des darauffolgenden Jahres dem Kantonsmuseum zuzustellen.

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