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791.21 CH-BL

§ 10 Regierungsratsbeschluss betreffend die Anlegung und Inventarisierung von lokalen Sammlungen von Altertümern durch Gemeinden, öffentlich-rechtliche Korporationen, wissenschaftliche Vereinigungen und private Personen

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§ 10 Regierungsratsbeschluss betreffend die Anlegung und Inventarisierung von lokalen Sammlungen von Altertümern durch Gemeinden, öffentlich-rechtliche Korporationen, wissenschaftliche Vereinigungen und private Personen

1. Zu diesem Zwecke sind die Sammlungsgegenstände nach den Weisungen des Konservators des Kantonsmuseums fortlaufend zu numerieren und in ein vom Kantonsmuseum zu beziehendes Buch mit allen für die Erhaltung des wissenschaftlichen Wertes der Objekte notwendigen Angaben einzutragen.

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