791.21
CH-BL
§ 1 Regierungsratsbeschluss betreffend die Anlegung und Inventarisierung von lokalen Sammlungen von Altertümern durch Gemeinden, öffentlich-rechtliche Korporationen, wissenschaftliche Vereinigungen und private Personen
§ 1 Regierungsratsbeschluss betreffend die Anlegung und Inventarisierung von lokalen Sammlungen von Altertümern durch Gemeinden, öffentlich-rechtliche Korporationen, wissenschaftliche Vereinigungen und private Personen
1. Wenn eine Gemeinde, eine öffentlich-rechtliche Korporation, eine wissenschaftliche Vereinigung oder eine Privatperson eine lokale Sammlung von Altertümern anlegen will, so hat sie diese Absicht dem Regierungsrate zur Kenntnis zu bringen, bevor sie mit der Sammeltätigkeit beginnt.