791.11
CH-BL
§ 9 Verordnung über die Vergütung von Naturschutzmassnahmen im Wald - Schutzgebietsplanung
Vergütungsberechtigung
§ 9 Verordnung über die Vergütung von Naturschutzmassnahmen im Wald · Schutzgebietsplanung
1. Soweit dies zum Erreichen der Naturschutzziele erforderlich ist, kann eine Schutzgebietsplanung veranlasst und vergütet werden.
2. Als Schutzgebietsplanung gelten Schutz- und Pflegekonzepte, die Umsetzung dieser Konzepte in die forstliche Massnahmenplanung, Aufwendungen zur Berechnung des Vergütungsanspruches sowie zur fachlichen Erfolgskontrolle.