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791.11 CH-BL

§ 9 Verordnung über die Vergütung von Naturschutzmassnahmen im Wald - Schutzgebietsplanung

Vergütungsberechtigung
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§ 9 Verordnung über die Vergütung von Naturschutzmassnahmen im Wald · Schutzgebietsplanung

1. Soweit dies zum Erreichen der Naturschutzziele erforderlich ist, kann eine Schutzgebietsplanung veranlasst und vergütet werden.

2. Als Schutzgebietsplanung gelten Schutz- und Pflegekonzepte, die Umsetzung dieser Konzepte in die forstliche Massnahmenplanung, Aufwendungen zur Berechnung des Vergütungsanspruches sowie zur fachlichen Erfolgskontrolle.

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