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791.11 CH-BL

§ 11 Verordnung über die Vergütung von Naturschutzmassnahmen im Wald - Berechnung

Höhe der Vergütung
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§ 11 Verordnung über die Vergütung von Naturschutzmassnahmen im Wald · Berechnung

1. Abgeltungen werden aufgrund der aktuellen Naturschutz- und der Bestandeswerte, der Nutzungseinschränkungen, der Ertragseinbussen sowie der Eigentumsbeschränkungen berechnet.

2. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den effektiven Kosten. Es können Berechnungspauschalen angewendet werden.

3. Die Ansätze für die Schutzgebietsplanung richten sich nach den vom Regierungsrat festgelegten Honorarkategorien.

4. Die Berechnungsgrundsätze für Abgeltungen und Beiträge sind dieser Verordnung im Anhang angefügt.

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