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790 CH-BL

§ 7 Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz - Seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten

Schützenswerte Objekte
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§ 7 Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz · Seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten

1. Seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten sind insbesondere

a. Arten, deren Bestand in den letzten Jahren stark abgenommen hat;

b. Arten, die nie häufig waren;

c. Arten, deren Weiterbestand ohne Schutzmassnahmen gefährdet ist.

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