790
CH-BL
§ 7 Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz - Seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten
Schützenswerte Objekte
§ 7 Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz · Seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten
1. Seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten sind insbesondere
a. Arten, deren Bestand in den letzten Jahren stark abgenommen hat;
b. Arten, die nie häufig waren;
c. Arten, deren Weiterbestand ohne Schutzmassnahmen gefährdet ist.