§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Rehhagweid-Lauchweid», Langenbruck und Eptingen - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Rehhagweid-Lauchweid», Langenbruck und Eptingen · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung der «Rehhagweid-Lauchweid» als Magerweide von nationaler Bedeutung mit ihren spezifischen Lebensgemeinschaften;
b. Erhaltung und Förderung von Dorngebüschen, wertvollen Einzelbäumen, Waldinseln und Kleinstrukturen im Offenland;
c. Erhaltung einer Teilfläche als ungenutztes und unberührtes Waldgebiet (Totalwaldreservat) mit eigendynamischer Waldentwicklung als Lebensraum für störungsempfindliche Arten;
d. Förderung lichter Waldbestände als Lebensraum für Licht und Wärme liebende Tier- und Pflanzenarten;
e. Erhaltung und Förderung des Biotop-Verbunds für Tagfalter, Widderchen und kleine Säugetiere, insbesondere mit der Verzahnung von Wald und Offenland;
f. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten gemäss Artenliste im Anhang sowie generell der Arten der Trockenwiesen und -weiden.