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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Rehhagweid-Lauchweid», Langenbruck und Eptingen - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Rehhagweid-Lauchweid», Langenbruck und Eptingen · Schutzgebiet

1. Das Naturschutzgebiet «Rehhagweid-Lauchweid», Gemeinden Langenbruck und Eptingen, als Objekt von nationaler Bedeutung durch Regierungsratsbeschluss in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen, besteht aus einer Teilfläche der Parzelle Nr. 414 des Grundbuchs Langenbruck und der gesamten Parzelle Nr. 1489 des Grundbuchs Eptingen.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in einem Plan eingetragen, welcher einen integralen Bestandteil dieser Verordnung bildet und auf dem Geoportal des Kantons Basel-Landschaft eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 34,35 ha, davon sind 5,98 ha Trockenweiden von nationaler Bedeutung.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Rehhagweid-Lauchweid», Langenbruck und Eptingen →

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