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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Dürstel», Langenbruck - Schutzziele

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Dürstel», Langenbruck · Schutzziele

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung und Förderung des «Dürstel» als Magerweide von nationaler Bedeutung mit ihren spezifischen Lebensgemeinschaften;

b. Erhaltung und Förderung von Dorngebüschen, wertvollen Einzelbäumen, Waldinseln und Kleinstrukturen im Offenland;

c. Erhaltung und Förderung von Alt- und Totholz bewohnenden Arten;

d. Erhaltung und Förderung des Biotop-Verbunds für Tagfalter, Widderchen und kleine Säugetiere, insbesondere mit der Verzahnung von Wald und Offenland;

e. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten gemäss Artenliste im Anhang sowie generell der Arten der Trockenwiesen und -weiden.

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