790.551
CH-BL
§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Dürstel», Langenbruck - Schutzgebiet
§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Dürstel», Langenbruck · Schutzgebiet
1. Das Naturschutzgebiet «Dürstel», Gemeinde Langenbruck, als Objekt von nationaler Bedeutung durch Regierungsratsbeschluss in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen, besteht aus einer Teilfläche der Parzelle Nr. 470 des Grundbuchs Langenbruck.
2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in einem Plan eingetragen, welcher einen integralen Bestandteil dieser Verordnung bildet und auf dem Geoportal des Kantons Basel-Landschaft eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 7,28 ha, davon sind 2,49 ha Trockenweiden von nationaler Bedeutung.