790.549
CH-BL
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Buechholde», Lausen - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Buechholde», Lausen · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung einer Teilfläche als ungenutztes und unberührtes Waldgebiet (Totalwaldreservat) mit eigendynamischer Waldentwicklung als Lebensraum für störungsempfindliche Arten;
b. Erhaltung und Förderung lichter Waldbestände als Lebensraum für Licht und Wärme liebende Tier- und Pflanzenarten;
c. Erhaltung und Förderung von Lichtbaumarten wie Elsbeeren und Eichen;
d. Erhaltung und Förderung von Habitatbäumen und Arten, die stehendes und liegendes Alt- und Totholz bewohnen;
e. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten gemäss Artenliste im Anhang.