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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Buechholde», Lausen - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Buechholde», Lausen · Schutzgebiet

1. Das Naturschutzgebiet «Buechholde», Gemeinde Lausen, durch Regierungsratsbeschluss als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen, besteht aus einer Teilfläche der Parzelle Nr. 1006 des Grundbuchs Lausen.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in einem Plan eingetragen, welcher einen integralen Bestandteil dieser Verordnung bildet und auf dem Geoportal des Kantons Basel-Landschaft eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets besteht aus Wald und beträgt 12,82 ha.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Buechholde», Lausen →

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