§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Mittlere St. Romay», Lauwil - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Mittlere St. Romay», Lauwil · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung der «Mittleri Romaiweid» als Magerweide von nationaler Bedeutung mit ihren spezifischen Lebensgemeinschaften;
b. Erhaltung und Förderung von Dorngebüschen, wertvollen Einzelbäumen und Kleinstrukturen im Offenland;
c. Erhaltung und Förderung von vielfältig strukturierten Waldrändern, insbesondere nordexponierter, kühler Waldränder als Lebensraum für Weichhölzer mit deren Funktion als Nahrungspflanzen für seltene Falterarten;
d. Förderung lichter Waldbestände;
e. Erhaltung und Förderung von Alt- und Totholz bewohnenden Arten;
f. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten gemäss Artenliste in Anhang 2 sowie generell der Arten der Trockenwiesen und -weiden;
g. Erhaltung und Förderung des Biotopverbunds für Tagfalter, Widderchen und kleine Säugetiere.