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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Mittlere St. Romay», Lauwil - Schutzziele

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Mittlere St. Romay», Lauwil · Schutzziele

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung und Förderung der «Mittleri Romaiweid» als Magerweide von nationaler Bedeutung mit ihren spezifischen Lebensgemeinschaften;

b. Erhaltung und Förderung von Dorngebüschen, wertvollen Einzelbäumen und Kleinstrukturen im Offenland;

c. Erhaltung und Förderung von vielfältig strukturierten Waldrändern, insbesondere nordexponierter, kühler Waldränder als Lebensraum für Weichhölzer mit deren Funktion als Nahrungspflanzen für seltene Falterarten;

d. Förderung lichter Waldbestände;

e. Erhaltung und Förderung von Alt- und Totholz bewohnenden Arten;

f. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten gemäss Artenliste in Anhang 2 sowie generell der Arten der Trockenwiesen und -weiden;

g. Erhaltung und Förderung des Biotopverbunds für Tagfalter, Widderchen und kleine Säugetiere.

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