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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Mittlere St. Romay», Lauwil - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Mittlere St. Romay», Lauwil · Schutzgebiet

1. Das Naturschutzgebiet «Mittlere St. Romay», Gemeinde Lauwil, durch Regierungsratsbeschluss als Objekt von nationaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen, besteht aus einer Teilfläche der Parzelle Nr. 392 des Grundbuchs Lauwil.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in einem Plan eingetragen, welcher einen integralen Bestandteil dieser Verordnung bildet und auf dem Geoportal des Kantons Basel-Landschaft eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 33,42 ha, davon sind 10,94 ha Trockenweiden von nationaler Bedeutung.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Mittlere St. Romay», Lauwil →

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