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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Radme-Hanslifels-Chällengraben», Blauen - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Radme-Hanslifels-Chällengraben», Blauen · Schutzgebiet

1. Das Naturschutzgebiet «Radme-Hanslifels-Chällengraben», Gemeinde Blauen, durch Regierungsratsbeschluss als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen, besteht aus Teilflächen der Parzelle Nr. 1497 des Grundbuchs Blauen.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in einem Plan eingetragen, welcher einen integralen Bestandteil dieser Verordnung bildet und auf dem Geoportal des Kantons Basel-Landschaft eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets besteht aus Wald und beträgt 37,43 ha.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Radme-Hanslifels-Chällengraben», Blauen →

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