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790.546 CH-BL

§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Chlus», Blauen - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Chlus», Blauen · Schutzgebiet

1. Das Naturschutzgebiet «Chlus», Gemeinde Blauen, durch Regierungsratsbeschluss als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen, besteht aus der Parzelle Nr. 2179 und Teilflächen der Parzellen Nr. 2177 und 2202 des Grundbuchs Blauen.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in einem Plan eingetragen, welcher einen integralen Bestandteil dieser Verordnung bildet und auf dem Geoportal des Kantons Basel-Landschaft eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 32,03 ha, davon sind 31,45 ha Wald.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Chlus», Blauen →

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