§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Röserental», Liestal - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Röserental», Liestal · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung von unerschlossenen, ungenutzten und unberührten Waldgebieten (Totalwaldreservat) mit eigendynamischer Waldentwicklung als Lebensräume für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;
b. Erhaltung und Förderung von extensiv bewirtschafteten, mehrschichtig aufgebauten und lichten Waldbeständen mit offener Waldstruktur als Lebensräume für licht- und wärmeliebende Arten, insbesondere Eichen und weitere Lichtbaumarten;
c. Förderung von plenterartig bewirtschafteten Dauerwaldbeständen mit stufigem, mehrschichtigem Aufbau, einzelstammorientierter Nutzung, Naturverjüngung, Altholzgruppen, Höhlenbäumen und hohem Totholz-Anteil;
d. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihren typischen Faunen und Floren;
e. Erhaltung des Auenwaldes, der Fliessgewässer, der Quellfluren und der Feucht- und Nassstandorte in naturnahem Zustand;
f. Förderung von naturnah aufgebauten und strukturreichen Waldrändern;
g. Erhaltung und Förderung von Krautsäumen und Staudenfluren entlang von Waldwegen;
h. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Alt- und Totholz bewohnenden Arten, der Arten der Lichtstandorte, des Auenwaldes und der Feuchtstandorte und der Waldränder sowie der Arten der Roten Listen, insbesondere Tagfalter und Reptilien.