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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Röserental», Liestal - Schutzziele

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Röserental», Liestal · Schutzziele

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung und Förderung von unerschlossenen, ungenutzten und unberührten Waldgebieten (Totalwaldreservat) mit eigendynamischer Waldentwicklung als Lebensräume für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;

b. Erhaltung und Förderung von extensiv bewirtschafteten, mehrschichtig aufgebauten und lichten Waldbeständen mit offener Waldstruktur als Lebensräume für licht- und wärmeliebende Arten, insbesondere Eichen und weitere Lichtbaumarten;

c. Förderung von plenterartig bewirtschafteten Dauerwaldbeständen mit stufigem, mehrschichtigem Aufbau, einzelstammorientierter Nutzung, Naturverjüngung, Altholzgruppen, Höhlenbäumen und hohem Totholz-Anteil;

d. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihren typischen Faunen und Floren;

e. Erhaltung des Auenwaldes, der Fliessgewässer, der Quellfluren und der Feucht- und Nassstandorte in naturnahem Zustand;

f. Förderung von naturnah aufgebauten und strukturreichen Waldrändern;

g. Erhaltung und Förderung von Krautsäumen und Staudenfluren entlang von Waldwegen;

h. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Alt- und Totholz bewohnenden Arten, der Arten der Lichtstandorte, des Auenwaldes und der Feuchtstandorte und der Waldränder sowie der Arten der Roten Listen, insbesondere Tagfalter und Reptilien.

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