§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Liesbergweid-Tannig», Liesberg - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Liesbergweid-Tannig», Liesberg · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung der «Liesbergweid» als Magerweide von nationaler Bedeutung mit ihren spezifischen Lebensgemeinschaften;
b. Förderung lichter Waldbestände als Lebensraum für Licht und Wärme liebende Tier- und Pflanzenarten;
c. Erhaltung und Förderung von Alt- und Totholz bewohnenden Arten;
d. Erhaltung und Förderung von Hecken, Dornengebüschen und niedrigwüchsigen Schwarzdorn-Beständen sowie der Einzelbäume und Kleinstrukturen;
e. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Orchideen, Reptilien und Schmetterlinge sowie generell der Arten der Trockenwiesen und -weiden;
f. Erhaltung und Förderung des Biotop-Verbundes, insbesondere des Vernetzungskorridors für Reptilien und Kleintiere.