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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Chestel», Liesberg - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Chestel», Liesberg · Schutzgebiet

1. Das Naturschutzgebiet «Chestel», Gemeinde Liesberg, durch Regierungsratsbeschluss als Objekt von nationaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen, besteht aus einer Teilfläche der Parzelle Nr. 1895 des Grundbuchs Liesberg.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in einem Plan eingetragen, welcher einen integralen Bestandteil dieser Verordnung bildet und auf dem Geoportal des Kantons Basel-Landschaft eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 12,58 ha, davon sind 12,53 ha Wald.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Chestel», Liesberg →

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