790.538
CH-BL
§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Bärenfels», Arisdorf - Schutzgebiet
§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Bärenfels», Arisdorf · Schutzgebiet
1. Das Naturschutzgebiet «Bärenfels», Gemeinde Arisdorf, durch Regierungsratsbeschluss als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen, besteht aus einer Teilfläche der Parzelle Nr. 9002 des Grundbuchs Arisdorf.
2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in einem Plan eingetragen, welcher einen integralen Bestandteil dieser Verordnung bildet und auf dem Geoportal des Kantons Basel-Landschaft eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets besteht aus Wald und beträgt 64,44 ha.