§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Ramschberg-Zettel», Arisdorf und Füllinsdorf - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Ramschberg-Zettel», Arisdorf und Füllinsdorf · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung einer ungenutzten und unberührten Altholzinsel mit eigendynamischer Waldentwicklung als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;
b. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihren typischen Faunen und Floren durch standortgerechte Bewirtschaftung;
c. Förderung eines plenterartig bewirtschafteten Dauerwaldbestandes mit stufigem, mehrschichtigem Bestandesaufbau, standortheimischen Baumarten sowie Eingriffen zur Schutzwirkung des Waldes;
d. Erhaltung und Förderung der Eichen und weiterer Lichtbaumarten durch nachhaltige Bewirtschaftung, Bestandespflege und -durchforstung, standortheimische Baumartenwahl sowie Begünstigung mehrschichtiger Bestandesstrukturen;
e. Erhaltung des Fliessgewässers, der Quellfluren, der Feucht- und Nassstandorte und des Amphibienlaichgebiets in naturnahem Zustand;
f. Förderung von naturnah aufgebauten und strukturreichen Waldrändern;
g. Erhaltung der geologischen Objekte;
h. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Alt- und Totholz bewohnenden Arten, der lichtliebenden Arten sowie der Arten der Roten Listen, insbesondere Vögel, Amphibien, Moose und Pilze.