790.535
CH-BL
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Hümpeli», Füllinsdorf - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Hümpeli», Füllinsdorf · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung des Objekts als ungenutztes und unberührtes Waldgebiet (Totalwaldreservat) mit eigendynamischer Waldentwicklung als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;
b. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihren typischen Faunen und Floren;
c. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;
d. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Alt- und Totholz bewohnenden Arten sowie der Arten der Roten Listen, insbesondere Vögel.