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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Hümpeli», Füllinsdorf - Schutzziele

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Hümpeli», Füllinsdorf · Schutzziele

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung und Förderung des Objekts als ungenutztes und unberührtes Waldgebiet (Totalwaldreservat) mit eigendynamischer Waldentwicklung als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;

b. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihren typischen Faunen und Floren;

c. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;

d. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Alt- und Totholz bewohnenden Arten sowie der Arten der Roten Listen, insbesondere Vögel.

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