790.533
CH-BL
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Hag», Dittingen - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Hag», Dittingen · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung der extensiv bewirtschafteten, ungedüngten Magerwiesen und -weiden von nationaler und regionaler Bedeutung mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;
b. Erhaltung und Förderung von Kleinstrukturen wie Steinhaufen, Asthaufen, Gebüsche, Einzelbäume und Hecken;
c. Förderung von naturnahen und stufig aufgebauten Waldrändern;
d. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Orchideen, Schmetterlinge und Heuschrecken.