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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Hag», Dittingen - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Hag», Dittingen · Schutzgebiet

1. Das Naturschutzgebiet «Hag», Gemeinde Dittingen, durch Regierungsratsbeschluss als Objekt von teils nationaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen, besteht aus Teilflächen der Parzellen Nr. 514 des Grundbuchs Dittingen.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in einem Plan eingetragen, welcher integrierender Bestandteil dieses Beschluss bildet und auf dem Geoportal des Kantons Basel-Landschaft eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 14,52 ha.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Hag», Dittingen →

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