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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Holzmatt», Biel-Benken - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Holzmatt», Biel-Benken · Schutzgebiet

1. Das Naturschutzgebiet «Holzmatt», Gemeinde Biel-Benken, durch Regierungsratsbeschluss als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen, besteht aus der Parzelle Nr. 2785 des Grundbuchs Biel-Benken.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in einem Plan eingetragen, welcher integralen Bestandteil dieses Beschlusses bildet und auf dem Geoportal des Kantons Basel-Landschaft eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 54 Aren.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Holzmatt», Biel-Benken →

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