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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Birshollen», Laufen - Schutzziele

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Birshollen», Laufen · Schutzziele

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung und Förderung des Feuchtgebiets von regionaler Bedeutung mit seinen charakteristischen Lebensraumtypen und spezifischen Lebensgemeinschaften;

b. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften;

c. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Amphibien.

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