790.530
CH-BL
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Birshollen», Laufen - Schutzziele
§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Birshollen», Laufen · Schutzziele
1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele
a. Erhaltung und Förderung des Feuchtgebiets von regionaler Bedeutung mit seinen charakteristischen Lebensraumtypen und spezifischen Lebensgemeinschaften;
b. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften;
c. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Amphibien.