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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Birshollen», Laufen - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Birshollen», Laufen · Schutzgebiet

1. Das Naturschutzgebiet «Birshollen», Gemeinde Laufen, durch Regierungsratsbeschluss als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen, besteht aus der Parzelle Nr. 1996 des Grundbuchs Laufen.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in einem Plan eingetragen, welcher integralen Bestandteil dieses Beschlusses bildet und auf dem Geoportal des Kantons Basel-Landschaft eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 85 Aren.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Birshollen», Laufen →

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