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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Blüemlisalp», Waldenburg - Schutzziele

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§ 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Blüemlisalp», Waldenburg · Schutzziele

1. Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele

a. Erhaltung und Förderung der Magerwiesen und -weiden mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;

b. Erhaltung und Förderung des lichten Pfeifengras-Föhrenwaldes als Lebensraum für Orchideen und Schmetterlinge;

c. Erhaltung und Förderung von arten- und gebüschreichen Feldgehölzen sowie von Baumgruppen und Kleinstrukturen;

d. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Orchideen, Weichhölzer und Schmetterlinge.

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