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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schafmatt», Oltingen - Schutzgebiet

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§ 1 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schafmatt», Oltingen · Schutzgebiet

1. Das Naturschutzgebiet «Schafmatt», Gemeinde Oltingen, durch Regierungsratsbeschluss als Objekt von nationaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen, besteht aus den Parzellen Nr. 1489, 1524 und 1537 des Grundbuchs Oltingen.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in einem Plan eingetragen, welcher integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildet und auf dem Geoportal des Kantons Basel-Landschaft eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 8,08 ha.

Schutzgebiet § 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet «Schafmatt», Oltingen →

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